Der Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen, wie z.B. ein Bettgitter oder eine Gurtfesselung, ist immer eine schwierige Entscheidung. Fixierungen stellen erhebliche Eingriffe in die Grundrechte eines Menschen dar. Damit ein Freiheitsentzug keine strafrechtliche Relevanz hat, muss ein Rechtfertigungsgrund vorliegen, der von einem Betreuungsgericht genehmigt werden muss.
Als Verfahrenspflegerin, nach den Kriterien des Werdenfelser Weges, unterstütze ich den Prozess der Entscheidungsfindung. Mein Ziel ist es, zusammen mit allen Beteiligten Alternativen für freiheitsentziehenden Maßnahmen zu finden.
Das Grundrecht auf Freiheit gilt es immer gegen das Recht auf Sicherheit und Unversehrtheit abzuwägen.
Der "Werdenfelser Weg" ist eine bundesweite Initiative zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen, die ich aus tiefer Überzeugung seit vielen Jahren unterstütze.
Siehe auch:
www.werdenfelser-weg-original.de
§ 1831 Abs. 4 BGB
Betreuungsrichter*innen bestellen mich als Verfahrenspflegerin nach dem Werdenfelser Weg.